Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE)
Ziel und Gegenstand
Ziel des Programms ist die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilräumen des Freistaates. Insbesondere sollen die Arbeits- und Lebensverhältnisse in den ländlichen
Räumen gestärkt und jungen Menschen günstigere Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet werden.
Gefördert werden Maßnahmen in folgenden Bereichen:
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind:
–Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Zusammenschlüsse,
–Landkreise (bei bestimmten Maßnahmen),
–Zweckverbände und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts,
–Privatpersonen, Einzelunternehmer und Freiberufler,
–kleine und mittlere Unternehmen (gemäß
KMU-Definition
der EU), landwirtschaftliche Unternehmen und andere juristische Personen des Privatrechts.
Voraussetzungen
Das Vorhaben muss dem Integrierten ländlichen Entwicklungskonzept (ILEK) entsprechen, in Nicht-ILEK-Gebieten der Dorfentwicklungsplanung oder vergleichbaren Planungen.
Bei Vorhaben innerhalb von ILE- beziehungsweise LEADER-Gebieten ist ein positiver Beschluss des jeweiligen Koordinierungskreises Voraussetzung.
Bei Gebietskörperschaften ist eine gemeindewirtschaftliche Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde erforderlich.
Investive Maßnahmen können in Orten mit bis zu 5.000 Einwohnern gefördert werden, nicht investive Maßnahmen in Orten mit bis zu 30.000 Einwohnern. Die Städte Dresden, Leipzig und
Chemnitz sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Gebietskulisse kann im
Internet abgerufen werden.
Nicht zuwendungsfähig sind Bau- und Erschließungsmaßnahmen für Neubaugebiete, Gewerbe- und Industriegebiete.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art des Vorhabens und des Antragstellers.
Antragsverfahren
Quelle
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vom 29. Dezember 2011, Sächsisches Amtsblatt Nr. 26 vom 28. Juni 2012, S. 761; geändert durch Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vom 11. Juli 2012, Sächsisches Amtsblatt Nr. 31 vom 2. August 2012, S. 935.