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Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE)

Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE)
 

Ziel und Gegenstand

Ziel des Programms ist die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilräumen des Freistaates. Insbesondere sollen die Arbeits- und Lebensverhältnisse in den ländlichen Räumen gestärkt und jungen Menschen günstigere Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet werden.
Gefördert werden Maßnahmen in folgenden Bereichen:

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind:
–Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Zusammenschlüsse,
–Landkreise (bei bestimmten Maßnahmen),
–Zweckverbände und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts,
–Vereine und Verbände,
–Privatpersonen, Einzelunternehmer und Freiberufler,
–kleine und mittlere Unternehmen (gemäß KMU-Definition der EU), landwirtschaftliche Unternehmen und andere juristische Personen des Privatrechts.

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss dem Integrierten ländlichen Entwicklungskonzept (ILEK) entsprechen, in Nicht-ILEK-Gebieten der Dorfentwicklungsplanung oder vergleichbaren Planungen.
Bei Vorhaben innerhalb von ILE- beziehungsweise LEADER-Gebieten ist ein positiver Beschluss des jeweiligen Koordinierungskreises Voraussetzung.
Bei Gebietskörperschaften ist eine gemeindewirtschaftliche Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde erforderlich.
Investive Maßnahmen können in Orten mit bis zu 5.000 Einwohnern gefördert werden, nicht investive Maßnahmen in Orten mit bis zu 30.000 Einwohnern. Die Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Gebietskulisse kann im Internet abgerufen werden.
Nicht zuwendungsfähig sind Bau- und Erschließungsmaßnahmen für Neubaugebiete, Gewerbe- und Industriegebiete.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art des Vorhabens und des Antragstellers.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei den Landkreisen und kreisfreien Städten zu stellen.
Antragsunterlagen sowie weiterführende Informationen sind erhältlich unter http://www.smul.sachsen.de.

Quelle

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vom 29. Dezember 2011, Sächsisches Amtsblatt Nr. 26 vom 28. Juni 2012, S. 761; geändert durch Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vom 11. Juli 2012, Sächsisches Amtsblatt Nr. 31 vom 2. August 2012, S. 935.
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